Der effektive Jahreszins
dient zur Berechnung der Kreditkosten beim Kreditvergleich
ist der Prozentfaktor bei Krediten und Darlehen. Der effektive Jahreszins bestimmt, wie hoch die Kreditkosten für den Kreditnehmer
innerhalb der Kreditlaufzeit wirklich ist.
Je nach Kreditart sollte aber beim herkömmlichen Ratenkredit die Zinsen für die gesamte Kreditlaufzeit des Kredites festgeschrieben werden. Hierzu gehören auch die Zinssumme und die Höhe der monatlichen Tilgungsraten.
Wenn Sie aber einen Kredit haben der einen variablen Zinssatz hat, kann die Kreditgesamtkosten zu Laufzeitbeginn noch nicht errechnen, da diese sich dynamisch zur Laufzeit und Tilgung verhält.
Kreditgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet (§ 1 Abs. 4 Preisangabeverordnung, § 4 Verbraucherkreditgesetz), den effektiven Jahreszins in ihrem Kreditangebot dem Kunden gegenüber offen zu legen.
Gleiche Bedeutung haben:
- Effektivzins
- effektive Jahreszins
- effektive Jahreszinssatz
Der effektive Jahreszins
Nicht den Nominalzins mit dem effektiven Jahreszinse verwechseln bei den Kreditverträgen werden oft die Nominalzinsen genannt, welche jedoch den Prozentsatz zur Kapitalüberlassung darstellt. Der Nominalzins ist also nicht der zugrunde liegende Faktor, der für die Kreditkostenberechnung benötigt wird. Hier sollte man immer den effektive Jahreszinssatz betrachten.